Header-Startseite
Umlagensenkung Wärmepumpen
Umlagensenkung Wärmepumpen
Umlagensenkung Wärmepumpen

§ 22 EnFG: Umlagensenkung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen

Mit dem Betrieb Ihrer elektrisch betriebenen Wärmepumpe tragen Sie aktiv zur Energiewende bei. Dazu gibt es erfreuliche Entwicklungen: Der Gesetzgeber hat beschlossen, bestimmte staatliche Umlagen auf den Strompreis für Wärmepumpen zu senken.

Konkret betrifft dies zwei festgelegte Umlagen – die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage. Beide werden künftig vollständig auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Die entsprechende rechtliche Grundlage hierfür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

Bislang hatten diese Umlagen gemeinsam einen spürbaren Anteil an den Stromkosten Ihrer Wärmepumpe.

Jetzt beantragen: Antragsformular nach § 22 EnFG

Die Energie Ispringen GmbH ist als Netznutzer berechtigt, gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber eine Befreiung von der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage zu beanspruchen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) an einer Verbrauchsstelle („Marktlokation“) erfüllt sind.

Diese Voraussetzungen sind für die unten aufgeführte Marktlokation gegeben. Daher bitte ich darum, die entsprechende Befreiung von den genannten Umlagen beim zuständigen Verteilnetzbetreiber geltend zu machen.







    Adresse der Verbrauchsstelle (Marktlokation)







    Erklärung

    • Ich bin Letztverbraucher von Elektrizität zum Betrieb einer Wärmepumpe, deren Verbrauch über einen separaten, nicht den sonstigen Haushalts- bzw. Betriebsverbrauch messenden Zählpunkt gemäß § 22 EnFG gemessen wird.

    Als gewerblicher Letztverbraucher von Elektrizität versichere ich für mein Unternehmen ferner:

    • Das Unternehmen ist kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß § 2 Nr. 20 EnFG.

    • Gegen das Unternehmen bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.

    Etwaige Änderungen werde ich der Energie Ispringen GmbH unaufgefordert mitteilen.


    Wichtige Infos zu § 22 EnFG: Umlagenreduzierung für Wärmepumpen

    Kundinnen und Kunden, die eine Wärmepumpe mit separater Messung betreiben, haben Anspruch auf eine Absenkung der Umlagen (KWKG und Offshore-Netzumlage) auf 0 Cent.

    Damit die Reduzierung der Umlagen gewährt werden kann, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen:

    1. Der Stromverbrauch erfolgt innerhalb einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe.
    2. Die Wärmepumpe verfügt über eine separate Anbindung an das Stromnetz über einen eigenen Zählpunkt.
    3. Es liegt kein Status als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß § 2 Nr. 20 EnFG vor.
    4. Es bestehen keine offenen Rückforderungen infolge eines Beschlusses der Europäischen Kommission wegen unzulässiger Beihilfen.

    Die Privilegierung kann rückwirkend ausschließlich für das Kalenderjahr 2025 geltend gemacht werden.